Wenn Sie jünger als 18 Jahre sind (oder in Ihrem Rechtssystem das Alter der Volljährigkeit noch nicht erreicht haben): STOPP! Sie müssen Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, diese Vereinbarung zu lesen und ihr in Ihrem Namen zuzustimmen. Durch die Nutzung des Tests stimmen Ihr Elternteil oder Erziehungsberechtigter dieser Vereinbarung zu und übernehmen die Verantwortung für die Nutzung und alle Probleme oder Ansprüche im Zusammenhang mit dem Test.
Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „Vereinbarung“) gelten für alle Angelegenheiten zwischen den Testteilnehmern, wie in dieser Vereinbarung definiert, und FromSoftware, Inc (nachfolgend bezeichnet als „Unternehmen“) im Zusammenhang mit der Nutzung einer Netzwerk-Testversion (nachfolgend bezeichnet als „Test“). Dabei handelt es sich um einen Test für die Fertigstellung der Produktversion der von uns entwickelten Software (nachfolgend bezeichnet als „Software“). Die Testteilnehmer dürfen den Test nur im Einklang mit dieser Vereinbarung nutzen.
BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG. DURCH DEN ZUGRIFF AUF DEN DIENST ODER DESSEN NUTZUNG VERPFLICHTEN SIE SICH, DURCH DIESE VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMEN, GREIFEN SIE BITTE NICHT AUF DEN DIENST ZU UND NUTZEN SIE DIESEN NICHT.
§ 1 (Geltungsbereich und Änderung dieser Vereinbarung)
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Das Unternehmen kann die Testteilnehmer gegebenenfalls über gesonderte Nutzungsbedingungen, Vorsichtsmaßnahmen, Richtlinien und andere Bedingungen (nachfolgend bezeichnet als „Individualklauseln“) benachrichtigen, die über diese Vereinbarung hinausgehen. Dies geschieht durch eine Veröffentlichung der Individualklauseln auf der offiziellen Website des Unternehmens (nachfolgend bezeichnet als „Website“) oder auf andere Weise. Die Individualklauseln sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Sollte eine Bestimmung der Individualklauseln mit dieser Vereinbarung im Widerspruch stehen, gilt die Bestimmung der Individualklauseln und geht dieser Vereinbarung vor.
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Das Unternehmen ist berechtigt, diese Vereinbarung und die Individualklauseln gegebenenfalls von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu überarbeiten. In diesem Fall kann das Unternehmen die Testteilnehmer über eine solche Änderung oder Überarbeitung durch deren Veröffentlichung auf der Website oder auf eine andere Weise benachrichtigen, die das Unternehmen für angemessen hält.
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Wenn ein Testteilnehmer der Änderung oder Überarbeitung dieser Vereinbarung oder der Individualklauseln nicht zustimmt, ist das Unternehmen berechtigt, den Testteilnehmer dazu zu bewegen, die Nutzung des Tests einzustellen oder auszusetzen.
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Eine fortgesetzte Nutzung des Tests durch die Testteilnehmer nach einer Benachrichtigung der Testteilnehmer über eine solche Änderung oder Überarbeitung auf eine in § 1 beschriebene Weise gilt als Zustimmung zur veränderten oder überarbeiteten Vereinbarung. Die Testteilnehmer haben das Recht, ihre Teilnahme an dem Test jederzeit aus beliebigem Grund zu beenden.
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Solange die Testteilnehmer den Test nutzen, gelten weiter auch die Nutzungsbedingungen für Nintendo Switch Online.
§ 2 (Definition eines Testteilnehmers)
Der Begriff „Testteilnehmer“ bezeichnet einen Kunden, der dieser Vereinbarung zugestimmt hat. Bei Testteilnehmern unter 18 Jahren (oder unter dem Alter der Volljährigkeit in dem Rechtssystem, in dem Sie leben) wird davon ausgegangen, dass sie sich, wenn sie dieser Vereinbarung zustimmen, vorab die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigen dafür beschafft haben.
§ 3 (Funktion der Testteilnehmer)
Als Reaktion auf Anfragen des Unternehmens melden die Testteilnehmer dem Unternehmen alle Probleme oder Fehler der Software oder der Nutzungsumgebung, die sie bei der Nutzung des Tests entdeckt haben.
Testteilnehmer müssen ihre Anmeldedaten stets sicher aufbewahren. Wenn der Testteilnehmer Kenntnis von einer Sicherheitsverletzung erlangt oder den begründeten Verdacht hegt, dass eine solche vorliegt, muss er das Unternehmen unverzüglich darüber informieren. Beispiele für solche Sicherheitsverletzungen sind z. B. ein unbefugter Zugriff auf das Konto durch Dritte oder der Verlust, der Diebstahl oder die Offenlegung der Anmeldedaten des Testteilnehmers.
§ 4 (Geheimhaltungspflicht)
Die Testteilnehmer dürfen Informationen, die sich auf die Software und/oder den Test beziehen, die sie im Rahmen des Tests erfahren haben und die nicht bereits durch das Unternehmen öffentlich bekannt gegeben wurden, nicht an Dritte weitergeben oder ihnen gegenüber offenlegen, die nicht das Unternehmen sind. Diese Informationen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Spezifikationen, Technologien, Fehler, Bilder oder Videos.
§ 5 (Kündigung/Ausschluss der Testteilnehmer)
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Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Recht eines Testteilnehmers, auf den Test zuzugreifen oder daran teilzunehmen, jederzeit aus beliebigen Gründen auszusetzen oder zu beenden. Eine schriftliche Mitteilung ist dafür nicht erforderlich. Das Unternehmen setzt sich dadurch den Testteilnehmern gegenüber keiner Verpflichtung oder Haftung aus. Dieses Recht gilt im gesetzlich zulässigen Höchstmaß unter anderem, ohne darauf beschränkt zu sein, in den folgenden Fällen:
Wenn der Testteilnehmer jünger als 17 Jahre ist
Wenn der Testteilnehmer den Betrieb des Tests stört
Wenn der Testteilnehmer Informationen, die ausschließlich den Testteilnehmern zur Verfügung gestellt werden, bearbeitet, verfälscht oder offenlegt
Wenn der Testteilnehmer gegen eine der Bedingungen dieser Vereinbarung oder gegen Individualklauseln verstößt
Wenn der Testteilnehmer falsche oder irreführende Angaben macht, die das Unternehmen herabsetzen oder darauf abzielen
Wenn das Unternehmen aus einem anderen Grund zu dem Schluss kommt, dass eine Teilnahme des Testteilnehmers am Test unangemessen ist
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Wenn bei dem Testteilnehmer eines der im vorangegangenen Absatz beschriebenen Kriterien vorliegt, ist das Unternehmen berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die das Unternehmen für angemessen hält. Dies umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, die nachfolgend beschriebenen Handlungen. Einer Haftung dem Testteilnehmer gegenüber setzt sich das Unternehmen dadurch nicht aus.
Eine Warnung des Testteilnehmers
Das Löschen von Inhalten oder Elementen des Testteilnehmers innerhalb der Software und/oder des Tests
Die Aussetzung der Teilnahme des Testteilnehmers an dem Test
Das Ergreifen etwaiger gerichtlicher Schritte gegen den Testteilnehmer
§ 6 (Grundsatz der Selbstverantwortung)
Die Testteilnehmer nutzen den Test auf eigene Verantwortung. Verursacht ein Testteilnehmer bei der Nutzung des Tests einem Dritten oder dem Unternehmen Verluste oder Schäden, muss er dafür selbst aufkommen und Schadensersatz leisten.
Die Testteilnehmer sind, wenn sie im Rahmen des Tests Informationen oder Dienste für Dritte außerhalb des Unternehmens bereitstellen oder von diesen empfangen, für alle damit zusammenhängenden Handlungen und Inhalte uneingeschränkt haftbar. Verursacht ein Testteilnehmer bei der Bereitstellung oder dem Empfang solcher Informationen oder Dienste einem Dritten oder dem Unternehmen Verluste oder Schäden, muss er dafür selbst aufkommen und Schadensersatz leisten.
Wenn durch den Test Probleme mit dritten Parteien auftreten, die nicht das Unternehmen sind, muss der Testteilnehmer das Problem auf eigene Verantwortung und Kosten abhandeln und lösen. Das Unternehmen trifft keinerlei Verantwortung oder Haftung im Zusammenhang mit Schiedsverfahren, Geschäften, Entschädigung, Schadensersatz oder anderen Angelegenheiten in Bezug auf ein solches Problem.
§ 7 (Haftung für Gebühren und Entgelte)
Der Test ist kostenlos. Die Testteilnehmer müssen jedoch die erforderliche Hardware, Leitungen und anderen Elemente für ihre Nutzung des Tests auf eigene Verantwortung und Kosten bereitstellen und vorbereiten. Dies umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, die Registrierung und Nutzung eines Nintendo-Accounts und einer Nintendo Switch Online-Mitgliedschaft.
§ 8 (Verwaltung personenbezogener Daten)
Zum Schutz personenbezogener Daten dürfen die Testteilnehmer in den von ihnen bei der Nutzung des Tests veröffentlichten oder offengelegten Informationen keine Angaben machen, anhand derer sie identifiziert werden könnten.
Das Unternehmen schützt Informationen nicht, die im Rahmen des Tests veröffentlicht oder offengelegt werden.
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Die im Rahmen des Tests erfassten Daten werden vom Unternehmen in Japan und in den Vereinigten Staaten gespeichert. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
https://www.fromsoftware.jp/ww/policy_privacy.html
Diese Datenschutzrichtlinie beschreibt, wie wir solche Daten erfassen, verwenden und weitergeben.
§ 9 (Gespeicherte Daten)
Die von den Testteilnehmern im Rahmen des Tests gespeicherten Daten werden nicht als Spieler-Daten für die Verkaufsversion der Software gespeichert.
§ 10 (Eigentumsrechte)
Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt das Unternehmen dem Testteilnehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung des Tests und der Software für die Zeit, in der der Test dem Testteilnehmer zur Verfügung steht. Diese Lizenz gilt ausschließlich für den persönlichen und nicht kommerziellen Gebrauch. Es sei Folgendes klargestellt: Der Test und die Software werden an die Testteilnehmer lediglich lizenziert, nicht verkauft. Der Testteilnehmer darf den Test oder die Software nur auf die Weise nutzen, wie sie durch diese Vereinbarung ausdrücklich genehmigt wird.
Alle Rechte an der Software und dem Test, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte gehören dem Unternehmen oder den betreffenden Dritten. Dies umfasst alle Rechte, wie unter anderem, ohne darauf beschränkt zu sein, Patente, Gebrauchsmusterrechte, Marken, Designrechte, technisches Wissen, Geschäftsgeheimnisse und Urheberrechte.
Die Testteilnehmer sind ohne die vorherige Zustimmung des Unternehmens nicht berechtigt, Informationen, die in der Software und im Test enthalten sind, zu ändern, anzupassen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu übermitteln oder zu veröffentlichen. Diese Informationen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Bilder, Charaktere, Szenarien, Plots, Programme, Software und Ideen.
Im Rahmen der Nutzung des Tests stehen den Testteilnehmern keine geistigen Eigentumsrechte oder Ansprüche in Bezug auf die Daten zu, die auf einem Speichergerät wie einem Server für den Test gespeichert werden (nachfolgend bezeichnet als „aufgezeichnete Daten“). Die Testteilnehmer gewähren dem Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften hiermit eine weltweite, gebührenfreie, unwiderrufliche, unbefristete, nicht ausschließliche und unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Anpassung, Veröffentlichung, Übersetzung, Verbreitung, Aufführung und Darstellung der aufgezeichneten Daten, ganz oder teilweise. Diese Lizenz gestattet dem Unternehmen weiter das Einbinden der aufgezeichneten Daten in andere Werke und die Verwendung in jeder Form und in allen Medien oder Technologien, ob jetzt bereits bekannt oder erst zukünftig entwickelt. Die Lizenz erstreckt sich auch auf die Verwendung zu Werbe- oder Marketingzwecken. Zu einer Zahlung an den Testteilnehmer ist das Unternehmen dabei nicht verpflichtet. Die Lizenz gilt über die Beendigung der Vereinbarung hinaus.
§ 11 (Auslagerung des Testbetriebs)
Das Unternehmen ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten bezogen auf den Betrieb des Tests ganz oder teilweise an eine andere natürliche oder juristische Personen abzutreten oder den Betrieb des Tests ganz oder teilweise an andere auszulagern.
§ 12 (Aussetzung des Tests)
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Test oder beliebige Funktionen oder Teile davon ohne vorherige Ankündigung den Testteilnehmern gegenüber zu ändern, zu aktualisieren oder einzustellen. Dies gilt insbesondere, ohne darauf beschränkt zu sein, beim Eintreten von einem der nachfolgend beschriebenen Ereignisse.
Wenn bei einem der für den Test verwendeten Systeme ein Ausfall oder ein anderer Defekt auftritt (diese Systeme umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Kommunikationsleitungen, Stromquellen und alle Einrichtungen, in denen diese untergebracht sind);
Wenn an den für den Test verwendeten Systemen regelmäßige oder dringende Wartungs-, Inspektions-, Reparatur- oder Änderungsarbeiten durchgeführt werden;
Wenn der Nintendo Switch Online-Dienst eingestellt oder ausgesetzt wird;
In anderen Fällen, wenn das Unternehmen feststellt, dass es erforderlich ist, den Test aus betrieblichen oder technischen Gründen auszusetzen.
§ 13 (Einstellung des Tests)
Das Unternehmen ist jederzeit berechtigt, die Bereitstellung des gesamten Tests oder eines Teils davon einzustellen. Dies erfordert jedoch eine vorherige Mitteilung gegenüber den Testteilnehmern. In einem solchen Fall muss das Unternehmen die Testteilnehmer über die Einstellung in Kenntnis setzen, indem es sie auf der Website, per E-Mail oder auf andere Weise, die das Unternehmen für angemessen hält, darüber benachrichtigt.
§ 14 (Verbotene Handlungen)
Kein Testteilnehmer ist berechtigt, seine Rechte als Testteilnehmer sowie Gegenstände, Charaktere und gespeicherte Daten, die im Rahmen des Tests gewonnen werden, abzutreten, zu übertragen, an einen anderen zu verkaufen oder von einem anderen zu kaufen, seinen Namen zu dem eines anderen zu ändern oder seine Rechte oder die Gegenstände, Charaktere und gespeicherten Daten als Pfand oder andere Sicherheit zu gewähren. Dieses Verbot umfasst auch den sogenannten „Echtgeldhandel“.
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Kein Testteilnehmer darf im Rahmen des Tests eine der nachfolgend beschriebenen anderen Handlungen vornehmen:
Das Spielen eines Spiels in einer Weise, die andere Testteilnehmer beleidigt
Das Spielen eines Spiels mit gefälschten Daten, unabhängig von den Umständen
Die Vornahme von Handlungen wie Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder Extrahieren des Quellcodes des Tests oder der Software
Das Spielen eines Spiels auf eine Art und Weise, die so vom Unternehmen nicht beabsichtigt war, unter Ausnutzung einer Funktion oder eines Fehlers der Software oder des Tests
Die Vornahme einer anderen Handlung, die vom Unternehmen oder einem Dritten, der eines der innerhalb des Tests verwendeten Systeme bereitstellt, als unangemessen betrachtet wird
In Bezug auf Testteilnehmer, die nach diesem Paragrafen verbotene Handlungen vorgenommen haben, sind das Unternehmen oder der Dritte, der eines der innerhalb des Tests verwendeten Systeme bereitstellt, berechtigt, nach eigenem Ermessen Warnungen zu erteilen, die aufgezeichneten Daten solcher Testteilnehmer zu löschen oder die Nutzung des Tests durch diese Testteilnehmer auszusetzen oder einzustellen.
§ 15 (Haftungsfreistellung)
Wenn das Unternehmen infolge Ihrer Nutzung des Tests tatsächlichen oder drohenden Ansprüchen, Kosten, Schäden, Verlusten oder anderen Verbindlichkeiten (im Folgenden gemeinsam als „abgedeckte Verluste“ bezeichnet) ausgesetzt ist, verpflichtet sich der Testteilnehmer, das Unternehmen von all diesen abgedeckten Verlusten und sämtlichen damit verbundenen Kosten freizustellen, wie etwa angemessenen Anwaltsgebühren.
In einigen Rechtssystemen wird die Möglichkeit von Haftungsfreistellungen für Verbraucher eingeschränkt. Möglicherweise gelten die obigen Haftungsfreistellungs-Bestimmungen für Sie daher ganz oder teilweise nicht. Soweit der Testteilnehmer verpflichtet ist, das Unternehmen freizustellen, ist das Unternehmen berechtigt, nach eigenem Ermessen jede Klage oder jedes Verfahren zu steuern und zu bestimmen, ob das Unternehmen die Klage oder das Verfahren beilegen möchte, und wenn ja, zu welchen Bedingungen.
§ 16 (Haftung auf Schadensersatz)
Außer in Fällen von böser Absicht oder grober Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen den Testteilnehmern gegenüber in keiner Weise für Verluste oder Schäden, die den Testteilnehmern und Dritten durch die Nutzung des Tests durch die Testteilnehmer entstehen. Entsprechend ist das Unternehmen auch nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.
In Bezug auf die Löschung der aufgezeichneten Daten der Testteilnehmer, die Einstellung oder Kündigung der Registrierung der Testteilnehmer oder die Einstellung, Aussetzung oder Beendigung der Nutzung des Tests durch die Testteilnehmer seitens des Unternehmens ist das Unternehmen nicht verpflichtet, Schadensersatz zu zahlen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn das Unternehmen in böser Absicht oder grob fahrlässig handelt.
Selbst wenn das Unternehmen aus irgendeinem Grund für Schäden haften sollte, ist es nicht zur Zahlung von Schadensersatz über den Betrag hinaus verpflichtet, der dem Testteilnehmer als Verlust oder Schaden direkt entstanden ist. Das Unternehmen haftet nicht für zufällige, indirekte, besondere oder zukünftige Schäden oder für entgangenen Gewinn.
Wenn ein Testteilnehmer durch die Nutzung des Tests Verluste oder Schäden bei anderen Testteilnehmern oder Dritten verursacht, muss der Testteilnehmer diese auf eigene Verantwortung und Kosten beheben. Dabei darf dem Unternehmen kein Verlust oder Schaden entstehen.
§ 17 (Haftungsausschluss und Haftungseinschränkung)
DIE NUTZUNG DES TESTS UND DER SOFTWARE ERFOLGT AUF ALLEINIGES RISIKO DES TESTTEILNEHMERS. KEINE MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE DES UNTERNEHMENS ODER SEINER VERTRETER BEGRÜNDEN EINE GEWÄHRLEISTUNG. DER TEST UND DIE SOFTWARE WERDEN IM BESTEHENDEN ZUSTAND („WIE BESEHEN“) BEREITGESTELLT. DAS UNTERNEHMEN SCHLIESST IM NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN HÖCHSTMASS JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DEN TEST UND DIE SOFTWARE AUS. DIESER AUSSCHLUSS UMFASST AUCH, OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, DIE HAFTUNG FÜR AUSDRÜCKLICHE UND STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNG. AUSGESCHLOSSEN IST UNTER ANDEREM, OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, DIE HAFTUNG AUS DER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN HÖCHSTMASS SCHLIESST DAS UNTERNEHMEN DIE HAFTUNG DEM TESTTEILNEHMER GEGENÜBER FÜR BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART AUS, DIE SICH AUS DEM ZUGRIFF AUF DEN TEST ODER DIE SOFTWARE, DEREN NUTZUNG ODER MISSBRAUCH ODER DER UNFÄHIGKEIT DES TESTTEILNEHMERS ERGEBEN, DEN TEST ODER DIE SOFTWARE ZU NUTZEN. DIESER AUSSCHLUSS GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE HAFTUNG AUF VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER PRODUKTHAFTUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSGRUNDLAGE BERUHT. ER GILT WEITER SELBST DANN, WENN DAS UNTERNEHMEN AUF DIE MÖGLICHKEIT DES EINTRETENS SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. IN JEDEM FALL BESCHRÄNKT SICH DIE GESAMTHAFTUNG DES UNTERNEHMENS GEGENÜBER DEM TESTTEILNEHMER IM ZUSAMMENHANG MIT ANSPRÜCHEN, DIE SICH AUS DEM ZUGRIFF AUF DEN TEST ODER DIE SOFTWARE, DEREN NUTZUNG ODER MISSBRAUCH ODER DER UNFÄHIGKEIT DES TESTTEILNEHMERS ERGEBEN, DEN TEST ODER DIE SOFTWARE ZU NUTZEN, IN DER HÖHE AUF DEN BETRAG, DEN SIE TATSÄCHLICH FÜR DEN TEST ODER DIE SOFTWARE BEZAHLT HABEN. DORT, WO EIN GESETZ DIE FÄHIGKEIT DES UNTERNEHMENS EINSCHRÄNKT, DIE HAFTUNG ODER DIE MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG AUSZUSCHLIESSEN ODER EINZUSCHRÄNKEN, GELTEN DIE OBEN BESCHRIEBENEN EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE DER HAFTUNG FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT. IN DIESEM FALL LEGT DAS UNTERNEHMEN EINEN AUSSCHLUSS UND EINE EINSCHRÄNKUNG SEINER HAFTUNG IM NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN HÖCHSTMASS FEST.
§ 18 (Geltendes Recht/Streitbeilegung)
Diese Vereinbarung unterliegt in jeder Weise den Gesetzen und Vorschriften Japans. Japanisches Recht gilt auch im Hinblick auf Fragen des Vertragsschlusses sowie der Ausführung, Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung dieser Vereinbarung. Wenn zwischen dem Testteilnehmer und dem Unternehmen im Zusammenhang mit dem Test Probleme, Streitigkeiten, Schwierigkeiten oder andere Uneinigkeiten auftreten, müssen sich die Parteien bemühen, das Problem gutgläubig im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen. Falls dies nicht gelingen sollte, ist in erster Instanz das Bezirksgericht Tokio ausschließlich zuständig.
§ 19 (Salvatorische Klausel)
Sollte ein Teil dieser Vereinbarung als rechtswidrig, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar erachtet werden, gilt dieser Teil als von dieser Vereinbarung abgetrennt. Die restlichen Bestimmungen bleiben weiter in Kraft. Ohne die beiden vorangehenden Sätze in irgendeiner Form einzuschränken, gilt Folgendes: Wenn das Gesetz im Rechtssystem des Testteilnehmers die Anwendbarkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung auf den Testteilnehmer einschränkt, gilt diese Bestimmung für den Testteilnehmer weiterhin im nach geltendem Recht zulässigen Höchstmaß. Sollte das Unternehmen eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzen, gilt dies nicht als Verzicht des Unternehmens auf seine Rechte. Jeder Verzicht auf diese Vereinbarung muss durch ein schriftliches Dokument erfolgen, das von einem autorisierten Vertreter des Unternehmens unterzeichnet wurde.
Ende